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Teilnahmekriterien

ADVENTMÄRKTE > Schlossadvent SG

TEILNAHMEBEDINGUNGEN ADVENTMARKT 2017

ANMELDUNG:
Die Anmeldung, welche vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet werden muss, ist für den Aussteller ein rechtsverbindlicher und unwiderruflicher Auftrag. Anmeldungen mit Vorbehalt können nicht berücksichtigt werden. Auch wenn Wünsche hinsichtlich der Lage und Platzgröße nicht vollständig erfüllt werden können, ist die Anmeldung für den Aussteller rechtsverbindlich und unwiderruflich. Streichungen, Ergänzungen und Vorbehalte der Anmeldung gelten als nicht beigesetzt und werden auch durch Annahme der Anmeldung nicht anerkannt. Über Zulassung zur Ausstellung und die Annahme der Anmeldung, die einer schriftlichen Bestätigung bedarf, entscheidet der Veranstalter. Die Standmiete unterliegt weder dem Miet- noch dem Preisgesetz, sondern wird aufgrund freier Vereinbarung festgesetzt. Der Standpreis enthält die im Anmeldeformular angeführten Leistungen. Der Veranstalter ist berechtigt, über die gemietete Fläche anderweitig zu verfügen bzw. eine Entlassung aus dem Vertrag vorzunehmen, falls die fällige Miete nur teilweise oder gar nicht innerhalb der festgesetzten Zahlungsfristen eingegangen ist oder wenn über das Vermögen des Ausstellers die Einleitung eines Ausgleichs- oder Konkursverfahrens eingeleitet wurde. Der Aussteller ist nicht berechtigt, den ihm zugewiesenen Platz ganz oder teilweise an Dritte zu überlassen und zieht eine Vertragsstrafe in der Höhe von 50% der Platzmiete nach sich.
ZUSATZ:
Die Anmeldung ist grundsätzlich unwiderruflich. Eine Nichtteilnahme befreit nicht von der Bezahlung. Sofern der Aussteller die Anmeldung bis 8 (acht) Wochen vor Veranstaltungsbeginn mittels eingeschriebenem Brief storniert, kann der Auflösung des Vertragsverhältnisses ausnahmsweise zugestimmt werden. Spätere Stornierungen oder Nichterscheinen ziehen eine 100% Stornogebühr, die sich aus Platzmiete und einer, Bearbeitungsgebühr von € 21,00 in Summe ergibt, nach sich.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Die Einzahlung in der Höhe, wie in der Anmeldung vorge-schrieben, ist sofort bei Rechnungserhalt fällig. Eventuelle separate Dienstleistungen werden gesondert verrechnet. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in angemessener Höhe verrechnet. Außerdem kann der Vermieter von allen mit dem Mieter geschlossenen Verträgen zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern. Alle daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

NICHTABHALTUNG:
Umstände, die eine planmäßige Abhaltung unmöglich machen, berechtigen den Vermieter die Veranstaltung abzusagen, wobei Schadenersatzansprüche des Mieters ausgeschlossen sind.

STANDBAU:
Der Aufbau der Stände erfolgt ausschließlich an den im Beiblatt angeführten Terminen oder in später verbindlich bekannt gegebenen Zeiten. Die Stände sollten nach bestem Gutdünken in einladender Form gestaltet werden. Auch Schirme mit Werbeaufdrucken sind nicht vorgesehen. Auf- und Abbauzeiten sind verbindlich einzuhalten. Der Mieter haftet auch für von ihm verursachte, eventuelle Schäden an Gebäuden, Inventar und technischen Einrichtungen. Die Reinigung (besenrein) sowie Entfernung von Verpackungsmaterial des Standes obliegt dem Mieter während und nach der Veranstaltung. Bei Nichterfüllung dieses Punktes werden mindestens 25,- Euro exkl. MwSt. nachverrechnet. Ausgeliehene Tische sind an den Ort der Entnahme zurückzubringen.

BETRIEB DER STÄNDE:
Es gelten die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes. Der Stand muss während der gesamten Öffnungszeiten von fachkundigem Personal besetzt sein. Die Beschaffung und Einhaltung von gewerbe- und gesundheitspolizeilichen Genehmigungen ist Angelegenheit des Ausstellers. Der Platz darf vor dem bekannt gegebenen Abbautermin nicht ganz oder teilweise geräumt werden. Dies zieht eine Vertragsstrafe in der Höhe von € 50,- nach sich. Es ist nicht erlaubt, Handelsware anzubieten.


WERBUNG:
In Beilagen, Sonderjournalen und Presseberichten in OÖ. Plakate und andere Werbemittel können gratis angefordert werden. Die Ansprache des Ausstellungsbesuchers und jede Art der Werbung ist grundsätzlich nur innerhalb der gemieteten Fläche (Stand) erlaubt. In jedem Fall darf nur Eigenwerbung und nicht solche für Dritte betrieben werden. Betrieb von Lautsprecheranlagen, Radio, Musik- und Lichtbildern, Werbedurchsagen, Herumtragen von Werbeschildern, Verteilung von Flugblättern außerhalb des Standes, Anbringung von Fahnen oder sonstigen Dekorationen, die über den Stand hinausragen, sind nur mit Genehmigung des Veranstalters erlaubt.

FILMEN UND FOTOGRAFIEREN:
Dem Veranstalter wird das Recht eingeräumt, im Ausstellungsgelände zu fotografieren und zu filmen und für seine oder allgemeine Veröffentlichungen zu verwenden. Der Aussteller verzichtet in diesem Zusammenhang auf alle Einwendungen aus dem Urheberrecht.

DATENSCHUTZ:
Der Aussteller erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die dem Veranstalter bekannt gegebenen persönlichen Daten vom Veranstalter automationsunterstützt verarbeitet werden.

HAFTUNG UND VERSICHERUNG:
Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Aufsicht. Er lehnt jedoch jede Haftung für Schäden, die Personen oder Güter im Rahmen der Veranstaltung sowie während der Auf- und Abbauarbeiten erleiden, einschließlich eventueller Verluste, ausdrücklich ab. Der Haftungsausschluss gilt auch hinsichtlich des Eigentums Dritter. Der Veranstalter übernimmt auch keinerlei Haftung für Unfälle, die Benützer oder Besucher der Vertragsobjekte betreffen und empfiehlt zu diesem Zweck eventuell den Abschluss einer dementsprechenden Versicherung.
Bei technischen Störungen sowie Unterbrechungen (Strom, Wasser, etc.) übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung.
Für fehlerhafte Einschaltung im offiziellen Aussendungen bzw. Ausstellerverzeichnis kann keine Haftung übernommen werden.

PARKPLÄTZE:
Fahrzeuge, Anhänger etc. müssen bis zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn von den Anlieferungsparkplätzen und Zufahrten zum Ausstellungsgelände entfernt sein. Parken ist nur an den gekennzeichneten Orten erlaubt (Parkschein vom Veranstalter).

ERGÄNZUNGEN:
Mündliche Vereinbarungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter. Der Aussteller verpflichtet sich zur Beachtung und Befolgung aller gesetzlichen Vorschriften. Dem Veranstalter steht in allen Räumen bzw. im Gelände der Ausstellung oder des Marktes das Hausrecht zu. Seinen Anordnungen und denen der bevollmächtigten Organe ist unverzüglich Folge zu leisten.
Die allfällige Ungültigkeit eines oder mehrerer Punkte dieser Teilnahmebedingungen führt nicht zu einer Unwirksamkeit der übrigen.

Tourismusverband Sierning Kirchenplatz 1, 4522 Sierning
Telefon 07259/2255-45 Fax 07259/2255-72
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